Informationen

ZUFAHRT:

  • HIER finden Sie eine Wegbeschreibung.
  • Achtung! Wenn Sie über den Col du Bonhomme nach la Grange le Pour kommen, ist das Navi möglicherweise unzuverlässig und könnte Sie über einen unbefahrbaren Waldweg durch den Faing du Souche führen. Egal, woher Sie kommen, Sie müssen unbedingt zuerst in das Dorf Plainfaing hineinfahren.
  • Der Weg ist größtenteils asphaltiert, wird jedoch auf den letzten Metern zu einem Feldweg. Er ist nicht für tiefergelegte Autos geeignet.
  • Zwischen dem 1. November und dem 31. März ist es in den Vogesen Pflicht, Ihr Fahrzeug mit Winterreifen auszustatten oder Schneeketten oder textil-Schneeketten mitzuführen.

Regeln

Nach Jahren der Vermietung und angesichts wiederholter respektloser Verhaltensweisen haben wir schließlich eine Hausordnung erstellt, die auch vor Ort ausgehängt ist. Es handelt sich dabei lediglich um Regeln des gesunden Menschenverstands.

RESPEKT FÜR DIE RÄUMLICHKEITEN

  • Behandeln Sie diese Wohnung mit demselben Respekt, den Sie Ihrem eigenen Zuhause entgegenbringen würden.
  • Um die Ruhe des Ortes zu wahren, vermeiden Sie bitte Lärm und Unruhe, insbesondere zwischen 22:00 Uhr und 08:00 Uhr, sowohl drinnen als auch draußen.
  • Halten Sie die Wohnung während Ihres Aufenthalts sauber und ordentlich.
  • Informieren Sie uns bitte umgehend über eventuelle Schäden, auch wenn sie unbeabsichtigt entstanden sind.
  • Gemäß den Vorschriften ist das Rauchen im Inneren des Ferienhauses strengstens untersagt.
  • Das Leitungswasser ist reines Quellwasser, das direkt von den Bergen kommt. Es ist kostbar und selten. Bitte sparen Sie Wasser, besonders im Sommer oder während Dürreperioden, z. B. beim Duschen.
  • Vermeiden Sie es, Türen zuzuschlagen, insbesondere die Glastür nach draußen.

SANITÄRBEREICH

  • In die Toilettenschüssel dürfen ausschließlich Toilettenpapier geworfen werden. Feuchttücher, Windeln, Tampons, Binden, Wattestäbchen oder ähnliche Gegenstände müssen in den dafür bereitgestellten Mülleimern entsorgt werden, die mit Müllbeuteln ausgestattet sind, und dürfen keinesfalls in die Toilette gelangen.
  • Sollte es aufgrund unsachgemäßer Nutzung zu einer Verstopfung der Pumpen im Abwassersystem kommen, wird der Mieter zur Verantwortung gezogen.

ABREISEFORMALITÄTEN

  • Die Ferienwohnung muss spätestens um 10:00 Uhr am Abreisetag geräumt sein.
  • Bitte hinterlassen Sie die Wohnung in einem ordentlichen Zustand: Kehren Sie die Böden, leeren Sie den Kühlschrank, spülen und räumen Sie das Geschirr ein, reinigen Sie die Elektrogeräte, leeren Sie die Mülleimer und legen Sie Bettwäsche sowie Handtücher in einen Stapel. Denken Sie daran, die Aschenbecher im Außenbereich vor Ihrer Abreise zu leeren.
  • Die Endreinigung wird von uns übernommen, dies ist jedoch keine Einladung, die Wohnung in einem verschmutzten Zustand zu hinterlassen.

GEMEINSCHAFTSBEREICHE

  • Die Nutzung der Außenspiele durch Kinder erfolgt ausschließlich unter der Verantwortung der Eltern oder Begleitpersonen.
  • Der Zugang zur Scheune und anderen Gebäuden des Hofes ist nur in Anwesenheit des Gastgebers gestattet.
  • Wir erwarten von den Mietern einen respektvollen Umgang mit den gemeinsamen Außenbereichen.

TIERE

  • Haustiere sind in den Ferienwohnungen erlaubt, dürfen jedoch keinen Kontakt mit den Betten oder Bettwaren haben. Außerdem dürfen sie nicht allein in der Wohnung zurückgelassen werden, auch nicht in einem Käfig.
  • Im Außenbereich müssen eventuelle Hinterlassenschaften der Tiere vom Besitzer entfernt werden.
  • Wenn Sie die Hoftiere näher kennenlernen möchten, sprechen Sie uns bitte im Voraus an, damit wir Ihnen erklären können, was möglich ist und was nicht. Es ist strengstens untersagt, die Tiere ohne vorherige Genehmigung zu füttern.

WLAN-ZUGANG

  • Ein kostenloser WLAN-Internetzugang steht im Inneren des Hauses zur Verfügung. Beachten Sie bitte, dass die Abdeckung nicht in allen Räumen vollständig ist.
  • Wir übernehmen keine Haftung für Inkompatibilitäten oder Fehlfunktionen, die durch die Geräte der Mieter verursacht werden, noch für Störungen oder Unterbrechungen des Dienstes.
  • Der Mieter verpflichtet sich, den Internetzugang nicht für sittenwidrige oder illegale Zwecke zu nutzen. Er ist allein verantwortlich für alle direkten oder indirekten Schäden, die Dritten durch seine Nutzung entstehen könnten.

EXTREMFÄLLE

  • Bei wiederholten Verstößen gegen diese Hausordnung und nach wiederholten Ermahnungen durch den Gastgeber, kann dieser die Mieter im Extremfall des Hauses verweisen. In diesem Fall können die Mieter keine Rückerstattung der Mietkosten verlangen.